Lösungen für Ü20-Solaranlagen
Die gesetzliche Förderung für Photovoltaikanlagen gilt nach dem EEG (Erneuerbare-Energie-Gesetz) für 20 Jahre. Die ersten Photovoltaikanlagen liefen somit gegen Ende 2020 aus der Förderung raus. Und damit auch die gesetzliche Vergütung aus dem EEG.
Für solche Photovoltaikanlagen gelten besondere Rechte und Pflichten
Rechte
- Die Umrüstung auf Eigenverbrauch ist möglich.
- Der Weiterbetrieb der Anlagen ist erlaubt.
- Für Solaranlagen bis < 30 kWp Leistung und Eigenverbrauch < 30000 kWh pro Jahr entfällt die EEG Umlage.
- Das Einspeisen des Stroms in das öffentliche Stromnetz wird mit dem Jahresmarktwert für Solar minus Vermarkungsentgelte möglich.
- Der Wechsel zur sonstigen Direktvermarktung ist möglich.
Pflichten
- Für Anlagen > 30 kWp oder einem Eigenverbrauch > 30000kWh pro Jahr muss die Höhe des Eigenverbrauchs gemeldet und 40% der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch gezahlt werden. Mit einem Erzeugungsmesser muss der Erzeugte Strom gemessen werden.
- Für Anlagen über 7 kWp besteht bei einer Eigenversorgung die Messpflicht der Erzeugung und wird für die Umlageberechnung benötigt.
Lösungen
Weiterbetrieb mit Überschusseinspeisung
Direkte Nutzung des eigenen Solarstroms.
Ein ökologischer und wirtschaftlicher Weiterbetrieb Ihrer Ü20-Anlage ist durch die Umstellung auf Eigenverbrauch möglich.
Hinzufügen eines Speichersystem zur Photovoltaikanlage.
Zu der bestehende Anlage wird ein Speichersystem installiert. Dadurch steht Ihnen Solarenergie auch abends und in der Nacht zur Verfügung. Dies erhöht ihren Eigenverbrauch und spart Geld.
Erweiterung Ihrer Hausanlage Anlage um Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.
Tanken Sie Ihren eigenen günstigen Solarstrom.